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Die Europäische Reiseversicherung

Incoming-Komplettschutz für Studenten, Au-pairs, Sprachschüler, Werkstudenten, Praktikanten oder Teilnehmer an Work & Travel-Programmen. 

Produktbeschreibung

Incoming-Kranken-Versicherung (Teil G)*
mit medizinischer Notfall-Hilfe (Teil B) für Studenten und Au-pairs

Wir übernehmen für Sie bei Krankheit oder Unfall u. a. die Kosten für

Im Notfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie erreichbar.

Versicherungsschutz 

besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz.

Unfall-Versicherung für Studenten und Au-pairs (Teil C)

Wir leisten, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt.

Wir übernehmen für Sie bei einem Unfall die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu EUR 5.000,-.

Versicherungssummen:

Versicherungsschutz

besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Auch bei Heimaturlauben sind Sie bis zu 42 Tage versichert.

Haftpflicht-Versicherung für Studenten und Au-pairs (Teil D)*
inkl. Versicherung von Abschiebekosten (Teil E)

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden).

Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu EUR 1.000,-.

Wir übernehmen für Sie die nachgewiesenen Kosten einer Abschiebung bis zu EUR 2.000,-.

Versicherungssummen:

Versicherungsschutz 

besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz. Für illegal eingereiste Personen besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherung von Abschiebekosten.

Abbruch- und Unterbrechungs-Versicherung für Studenten und Au-pairs (Teil F)*

Wir übernehmen für Sie die Reisekosten, wenn eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung Ihres Aufenthalts aus einem versicherten Grund notwendig wird. Versicherte Gründe sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder Tod betroffen sind.

Versicherungssumme:

EUR 2.000,- pro Person

Versicherungsschutz 

besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen.

*Selbstbehalt 

gemäß den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV / Studenten 2008).

Gastland: 

Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, ist kein Gastland.

Abschlussfrist: 

Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes für Studenten und Au-pairs ist vor Beginn des versicherten Aufenthalts möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in ein Gastland.



Incoming-Kranken-Versicherung (Teil G)*
mit medizinischer Notfall-Hilfe (Teil B) für Studenten, Au-pairs, Sprachschüler, Werkstudenten, Praktikanten oder Teilnehmer an Work & Travel-Programmen.

Wir übernehmen für Sie bei Krankheit oder Unfall u. a. die Kosten für



Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen Die Europäische Reiseversicherung incoming Studenten Komplettschutz Konditionen

 

 

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