
Produktbeschreibung
Wir übernehmen für Sie bei Krankheit oder Unfall u. a. die Kosten für
Im Notfall ist unsere Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie erreichbar.
besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz.
Wir leisten, wenn ein Unfall zur dauernden Invalidität oder zum Tod führt.
Wir übernehmen für Sie bei einem Unfall die Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis zu EUR 5.000,-.
besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Auch bei Heimaturlauben sind Sie bis zu 42 Tage versichert.
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (Personen- und Sachschäden).
Dies gilt auch für entstandene Schäden in der gemieteten Unterkunft, am mitgemieteten Mobiliar oder im Haushalt der Gastfamilie bis zu EUR 1.000,-.
Wir übernehmen für Sie die nachgewiesenen Kosten einer Abschiebung bis zu EUR 2.000,-.
besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz. Für illegal eingereiste Personen besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Versicherung von Abschiebekosten.
Wir übernehmen für Sie die Reisekosten, wenn eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung Ihres Aufenthalts aus einem versicherten Grund notwendig wird. Versicherte Gründe sind, wenn Sie oder eine Risikoperson (Eltern, Großeltern, Geschwister, Kinder) von einer unerwarteten schweren Erkrankung, schweren Unfallverletzung oder Tod betroffen sind.
EUR 2.000,- pro Person
besteht während Ihres Aufenthalts im Gastland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen.
gemäß den Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV / Studenten 2008).
Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, ist kein Gastland.
Der Abschluss des Incoming-Komplettschutzes für Studenten und Au-pairs ist vor Beginn des versicherten Aufenthalts möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise in ein Gastland.
Wir übernehmen für Sie bei Krankheit oder Unfall u. a. die Kosten für
updated: 2009-04-28 17:58:38
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updated: 2009-04-24 08:58:08
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