HanseMerkur Reiseschutz Schiffsreisen Europa und Weltweit
Premium-Schutz ohne RRV
(mit Verlängerung auf 69 Tage).
Versicherungs-Leistungen:
DEFINITION SCHIFFSREISE
- Schiffsreisen sind grundsätzlich alle Reisen auf dem Wasser (z.B. Schiffsreisen, Fluss-Schiffsreisen,
Segeltörns, Jachtcharter). Hierfür gilt die gesondert ausgewiesene Prämie für Schiffsreisen.
- Ausgenommen sind folgende Reisen: „Blaue Reise“ in der Türkei und Nil-Schiffsreisen in den Veranstalterkatalogen, Fährpassagen
und Hausboote. In diesen Fällen gelten die Prämien für Flugreisen.
- Kombinierte Reisen müssen dann als Schiffsreisen versichert werden, wenn der Anteil der Schiffsreise mehr als 1/3 der
gesamten Reisedauer ausmacht
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
- Reise-Krankenversicherung
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Komfort-Schutz ohne RRV
(mit Verlängerung auf 69 Tage)
Versicherungs-Leistungen:
- Urlaubsgarantie (Reiseabbruch)
- Notfall-Versicherung
- Reise-Unfallversicherung
- Reisegepäck-Versicherung
Leistungsübersicht:
Premium-Schutz für Schiffsreisen Weltweit
(Premium-Schutz ohne RRV)
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2008 (UR) und VB-KV 2008 (UR).
1. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max.
innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten
Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch
unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt
eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten
für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
- Erstattung der
zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei
Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR
- Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
2. REISE-KRANKENVERSICHERUNG (bei Auslandsreisen)
Erstattung der Kosten für:
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
sowie unfallbedingte Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- den Transport zum
nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport
- schmerzstillende konservierende
Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
- ärztlich verordnete Massagen,
medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Überführung und Bestattung im Ausland
Zusätzliche Leistungen:
- Werden alle im Ausland
angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt,
zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
- bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
- bei
ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht
möglich, leistet die Hansemerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
- Kein
Selbstbehalt
3. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
Bei stationärem
Krankenhausaufenthalt
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahe-stehenden Person ans
Krankenbett, wenn der Kranken-hausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100%
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der
Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beför- derungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der
Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
4. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall 20.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR )
- im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR
- für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
- für kosmetische
Operationen bis zu 5.000,- EUR
5. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der
mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen
Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Transportmittelunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen
Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein
Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Leistungsübersicht
Komfort-Schutz für Schiffsreisen Weltweit
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RS 2008 (UR) und VB-KV 2008 (UR).
1. URLAUBSGARANTIE (Reiseabbruch-Versicherung)
- Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- - Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max.
innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
- Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reise- leistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten
Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
- Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch
unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
- Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt
eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
- Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- Erstattung der Mehrkosten
für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
- Erstattung der
zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
- Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei
Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000,- EUR
- - Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Versicherte Gründe:
- Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen
- Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt
20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
2. NOTFALL-VERSICHERUNG
Bei Krankheit/Unfall
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
- Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR
Bei stationärem
Krankenhausaufenthalt
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans
Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100% +
Bei Tod
- Organisation und Kostenübernahme der
Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%
Fahrradschutz
- Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
- Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
- Hilfe bei der
Kontaktaufnahme zur Hausbank
- Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
- ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR
3. REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- im Todesfall 20.000,- EUR (Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall 5.000,– EUR)
- im Invaliditätsfall bis zu 40.000,- EUR
- für Bergungskosten bis zu 5.000,- EUR
- für kosmetische
Operationen bis zu 5.000,- EUR
4. REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- EUR
- für Familien 4.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz:
Ersetzt den Zeitwert der
mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen
Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Transportmittelunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen
Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein
Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die aktuellen HanseMerkur Reiseschutz Schiffsreisen Konditionen
updated: 2009-04-28 17:58:38
Volkswagen Bank Plus Konto TopZins
es gibt Neuigkeiten zu den Produkten der Volkswagen Bank:
Ab dem 01.05.09 gilt ein neuer Zinssatz beim Plus Konto. Monatlich attraktive Zinsen ab dem ersten Euro: 2,10 % p.a. (bei Online-Kontoführung) bzw. 2,00% p.a. (bei t...
HIER WEITERLESEN
updated: 2009-04-24 08:58:08
Reisen ohne Risiko! Mit dem Barmenia-Jahres-Reiseschutzbrief. So verlieren Gefahren wie Krankheiten, Unfälle oder Diebstahl ihren Schrecken. Und Ihrer Vorfreude auf erholsame Ferien steht nichts mehr im Wege. Jahresreiseschutzbrief: Beiträge Barmenia Krankenv...
HIER WEITERLESEN