
Mit den Incoming-Versicherungen sichern sich ausländische Gäste ab, die für touristische Reisen nach Deutschland oder in ein Gastland (EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) kommen.
Achtung: Diese Versicherung gilt nur für touristische Reisen nach Deutschland und in Gastländer.
Bei Krankheit oder Unfall übernehmen wir u. a. die Kosten für
- im Gastland notwendige Heilbehandlungen
- einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort im Heimatland
Unsere Notrufzentrale ist 24 Stunden täglich für Notfälle erreichbar.
Der Selbstbehalt beträgt bei Heilbehandlungen im Gastland EUR 100,- je Versicherungsfall.
Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im Gastland, die zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod führen.
Versicherungssummen:
bei Tod EUR 10.000,- / Kinder bis einschließlich 14 Jahre EUR 5.000,-
bei Invalidität EUR 20.000,-
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtrisiken (für Personen- und Sachschäden) während des versicherten Aufenthalts.
Deckungssumme: EUR 500.000,- pauschal
Der Selbstbehalt beträgt bei Sachschäden EUR 150,- je Versicherungsfall.
*Der Versicherungsschutz erfüllt alle Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004 / 17 / EG) an ein Schengen-Visum.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der Europäische Reiseversicherung AG (VB-ERV 2006).
updated: 2009-04-28 17:58:38
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